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Schlusserbschaft,Bewertung Grundvermögen

Sachverhalt: EM + EF schließen ein Berliner Testament 1993 ohne einen gegenseitigen Pflichtteilsverzicht. Sohn wird als Schlusserbe eingesetzt. Das Erbe besteht aus dem selbstbewohnten Einfamilienhaus. EM verstirbt 2004. Sohn erhält kein Erbe. Grundstückswert ca. 600.000 €EF zieht 2014 krankheitsbedingt ins Altersheim/Pflegeheim. Das EH steht leer, da der Sohn 2007 in die Großstadt gezogen ist.EF verstirbt am 17.06.2018. Ein durch die Mutter (Betreuerin) beauftragter Makler kann das EH bis zu ihrem Tode nicht für 920.000 € verkaufen. Ein zweiter Makler verkauft das Grundstück Ende August 2019 für 1.100.000 €.Fragen:Kann das Erbe des Sohnes aus dem Jahr 2004 vom Vater von der jetzigen Erbschaft abgesetzt werden?Welcher Wert ist für das Grundstück in der Erbschaftsteuererklärung 2018 anzusetzen?
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