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Bewertung § 109 BewG,Lizenzvertrag,Laufzeit

Meine Mandantin ist Erbin eines Musikproduzenten, der seit Jahren tätig war und aus dieser Tätigkeit Einnahmen aus Gewerbebetrieb erzielte. Einnahmen erzielte dieser Betrieb aus den Verträgen mit verschiedenen Musikverlagen sowie durch laufende Einnahmen seitens der GEMA. Es stellt sich nun die Frage, wie diese übertragenen Lizenz- und Urheberrechte in der Erbschaftsteuer zu bewerten sind, da die Vertragslaufzeiten zwar sehr lange angelegt sind, jedoch zukünftige Einnahmen zum heutigen Tag noch nicht abgesehen werden können.
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