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§ 13b ErbStG,begünstigtes Vermögen

Unsere Mandanten Vater und Sohn sind zu je 50 % an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. In dem Sonderbetriebsvermögen des Vaters befindet sich die Praxisimmobilie.Der Vater plant nun, seinen Mitunternehmeranteil (50 %) und die Praxisimmobilie unentgeltlich an den Sohn zu übertragen. Für die Praxisimmobilie beabsichtigt jedoch der Vater, in seinem Todesfall für die Mutter ein Nießbrauchsrecht vorzubehalten. 1. Handelt es sich sowohl bei dem Mitunternehmeranteil als auch bei dem Sonderbetriebsvermögen (Praxisimmobilie) unter der Annahme, dass die Praxisimmobilie mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen wird, um begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b ErbStG?2. Würde begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b ErbStG vorliegen, wenn der Mitunternehmeranteil gegen Zahlung einer dauernden Last und die Praxisimmobilie mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen wird?
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