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Grundstücksschenkung,Weitergabeverpflichtung,§ 7 ErbStG

Ein Mandant von uns möchte sein Grundstück mit Haus unentgeltlich auf die Tochter übertragen, welches zurzeit an die Tochter vermietet ist. Das Haus hat einen geschätzten Verkehrswert von ca. 450.000 €. Somit wäre der Schenkungsfreibetrag überschritten. Wir würden ihm gerne als Beratung mitteilen, dass er erst die Hälfte des Hauses auf seine Ehefrau, also der Mutter, übertragen soll und dann, nach einer entsprechenden Zeit, sollte die Übertragung des Hauses an die Tochter von beiden Elternteilen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge von 400.000 €, erfolgen. Das Haus wäre somit schenkungs- und grunderwerbsteuerfrei auf die Tochter übertragen. Hierzu ergibt sich die Frage, welcher Zeitraum zwischen den beiden Schenkungen anzuraten ist, damit kein Gestaltungsmißbrauch angenommen wird. Gibt es bei so einer Kettenschenkung weitere Dinge zu beachten oder ist dies, nach der entsprechenden Zeit, unproblematisch?
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