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§ 5 ErbStG,§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG,Zugewinnausgleich bei Vermächtnis

Die Erblasserin hat den alleinigen Sohn zum Alleinerben bestimmt. Der Ehemann erhält lediglich im Wege eines Vermächtnisses einen Vermögensanteil aus dem Nachlass.Frage: Spielt der Zugewinnausgleich im vorliegenden Sachverhalt eine Rolle?
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