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§§ 13,15 UStG,Reverse-Charge-Verfahren,Vorsteuerabzug

Der Einzelunternehmer B mit Sitz in Polen hat gegenüber der A-GmbH mit Sitz im Inland eine sonstige Leistung im Inland erbracht. Die Rechnung enthält zutreffend den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Die angegebene USt-IdNr. des polnischen „Unternehmers“ wurde bei der einfachen Abfrage als nicht gültig klassifiziert. Ein Berichtigung der Rechnung lehnt der Unternehmer ab. Welche umsatzsteuerlichen Folgen ergeben sich für die A-GmbH?
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