Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Reverse Charge

Allgemeines Ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Deutschland entwickelt Nachhaltigkeitsstrategien. Der Verein hat mehrere Mitgliedsunternehmen. Neben dem ideellen Bereich betreibt er Vermögensverwaltung (umsatzsteuerfreie Untervermietung) und unterhält einen (kleinen) Zweckbetrieb (z.B. für Workshops gegen Entgelt). Im aktuellen Geschäftsjahr (hier relevant) gibt es keine Einnahmen im Zweckbetrieb. Der Verein besitzt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Der Verein bezieht alle Leistungen für den ideellen Bereich. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils ohne Umsatzsteuerausweis. Aus den Rechnungen ist nicht ersichtlich, dass der Verein unter seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer auftritt. Sachverhalt Ein Beratungsunternehmen aus Chile erbringt eine Beratungsleistung an den Verein. Neben der eigentlichen Beratungsleistung werden auch angefallene Reisekosten und eine Raummiete in Rechnung gestellt. Diese Auslagen machen einen nicht unerheblichen Teil der Rechnung aus. Frage: Wie ist die Beratungsleistung hinsichtlich Umsatz- und Vorsteuer zu beurteilen? Wie sind die Reisekosten und die Raummiete zu beurteilen? Kann man die weiterverrechnete Raummiete als selbständige Leistung betrachten? Lösungsvorschlag: Der Verein gilt als Unternehmer (s.o.). Der Verein schuldet die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Nettobetrag für die Beratungsleistung inkl. der weiterverrechneten Reisekosten und Raummiete gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 S. 1 UStG. § 13b UStG gilt auch für den nichtunternehmerischen Bereich (§ 13b Abs. 5 S. 7 UStG), also hier den ideellen Bereich. Die Reisekosten und die Raummiete stellen eine unselbständige Nebenleistung dar und teilen das Schicksal der Hauptleistung. Vorsteuerabzug ist mangels steuerbarer und steuerpflichtiger Ausgangsumsätze im ideellen Bereich nicht möglich. Sofern man die weiterverrechnete Raummiete als selbständige Leistung betrachtet, könnte mangels steuerpflichtigem Umsatz § 13b UStG nicht greifen und somit hierfür keine Umsatzsteuer ausgelöst werden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen