Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Umsatzsteuererstattung

Unsere Mandantin ist ein Handwerksbetrieb, welcher teilweise Bauleistungen erbringt, die unter die Regelung des § 13b UStG fallen. Bei einem Kunden wurde erst im Nachgang bekannt, dass dieser ebenfalls Bauleistungen erbringt. Nach einer Umsatzsteuersonderprüfung bei diesem erhielt unsere Mandantin nun erstmals entsprechende Freistellungsbescheinigungen. In der Folge sollen die ursprünglichen Rechnungen nun ohne Umsatzsteuer erstellt und entsprechend korrigiert werden. Aufgrund der grundsätzlichen Rückforderung unserer Mandantin an die Finanzverwaltung und der Weiterleitungspflicht an den Auftraggeber wird eine entsprechende Abtretung favorisiert. Bei den vorliegenden Freistellungsbescheinigungen ist aufgefallen, das es über einen Zeitraum von mehreren Jahren eine kurze Spanne von zehn Tagen gibt, für welche keine gültige Bescheinigung vorliegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden von unserer Mandantin keine Leistungen in diesem betreffenden Zeitpunkt ausgeführt. Fraglich ist, ob durch diesen unterbrochenen Zeitraum möglicherweise eine Teilsteuerpflicht bestehen bleibt. Des Weiteren besteht die Frage, wenn keine Abtretung zustande kommt, ob unsere Mandantin in Vorleistung (Rückerstattung der Umsatzsteuer an den Auftraggeber) treten muss, oder ob zunächst die Erstattung der Umsatzsteuerbeträge aufgrund korrigierter Rechnungen durch die Finanzverwaltung abgewartet werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen