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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs,§ 15 UStG,§ 13b UStG

Die A GmbH bezieht im Dezember 2021 eine Leistung, die unstrittig § 13b UStG unterliegt. Die GmbH erhält die Rechnung erst am 13.01.2022 (Ausstellungsdatum 11.01.2022). Frage: Fällt die Umsatzsteuer bereits im Dezember 2021 an und besteht durch die Vorlage der Rechnung erst im Jahr 2022 auch der Vorsteuerabzug erst im Jahr 2022?
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