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Steuerschuldnerschaft,Bauleistung,ausländischer Unternehmer

Mein Mandant (deutscher Einzelunternehmer, bilanzierend, Soll-Versteuerung) beauftragt einen spanischen Einzelunternehmer mit der Erbringung von Pflasterarbeiten in Deutschland, die nach Stunden abgerechnet werden (Nettobetrag 1.500 €). Das spanische Unternehmen erstellt eine Rechnung mit 19 % USt. Wäre das nicht ein Fall mit Übergang der Steuerschuldnerschaft auf meinen deutschen Mandanten? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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