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Umsatzsteuer,Umkehr der Steuerschuldnerschaft,Haftung

Die K GmbH ist Generalunternehmer und erbringt zu mindestens 10 % ihres Weltumsatzes Bauleistungen. Die K GmbH ist daher im Besitz einer „USt1-TG-Bescheinigung“. Seit Jahren bezieht die K-GmbH Warenlieferungen der S-GmbH, die mit offen ausgewiesener USt abgerechnet werden und bei der die K-GmbH diese ausgewiesene USt als Vorsteuer in Abzug bringt. Im Nachhinein ist jetzt aufgefallen, dass es sich bei diesen Rechnungen nicht um reine Warenlieferungen handelt, sondern auch Montageleistungen auf diesen Rechnungen mit abgerechnet wurden (alle Rechnungen jedoch mit USt-Ausweis). Gibt es eine Möglichkeit, analog zu Abschn. 13b.3. Absatz 5 Satz 3UStAE, dass beide Unternehmen einvernehmlich von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen ausgehen, soweit nachweislich keine Steuerausfälle entstanden sind, bzw. gibt es eine andere Möglichkeit, als alle bisher mit USt-Ausweis gestellten Rechnungen zu stornieren und neu als „§-13b-Rechnung“ zu erstellen?
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