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Bescheinigung,USt 1 TG,Bauleister

Es liegt für unseren Mandanten ein Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit Gültigkeit bis 11.09.2022 vor. Das Finanzamt hat eine Folgebescheinigung erst mit Datum vom 05.10.2022 mit Gültigkeit bis zum 10.09.2025 ausgestellt. Die Verzögerung ist auf Seiten des Finanzamts entstanden. Deckt die Bescheinigung vom 05.10.2022 auch den Zeitraum 12.09.–04.10.2022 ab, oder müssen wir auf eine rückwirkende Bescheinigung drängen?
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