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Ideeller Bereich Verein,EU-Leistungsbezug,§ 13b UStG

Ein gemeinnütziger Verein hat nur einen ideellen Bereich, keine wirtschaftliche Tätigkeit. Er hat weder ein Umsatzsteuersignal noch eine USt-IdNr. Wie ist es, wenn er Rechnungen aus der EU bekommt, die bei einer normalen KapG § 13b UStG ausgelöst hätten? Muss der Verein Steuer nach § 13b UStG abführen und eine USt-IdNr. beantragen?
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