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Anlage 3 UStG,Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers,Zuordnung zu Anlage 3 UStG

Ein in Dtl. ansässiges Unternehmen liefert Waren der Anlage 3 UStG an ein deutsches Unternehmen. Wir sind der Auffassung, dass die Rechnungslegung gem. § 13b UStG zu erfolgen hat. Der deutsche Abnehmer hingegen ist der Auffassung, dass die Rechnungsstellung mit deutscher USt zu erfolgen hat. Was ist korrekt?
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