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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Bauleistung

Eine Projektgesellschaft kauft über Subunternehmer Bauleistungen ein und verkauft ein fertiges Bauprojekt an den Endkunden. Letzendlich erbringt die Firma nur die Planungs- und Überwachungsleistung, aber keine wirkliche Bauleistung. Die Subunternehmer schreiben die Rechnung teilweise nach § 13b UStG, teilweise mit Umsatzsteuer. Müssen ggf. alle Rechnungen auf § 13b UStG umgestellt werden? Sollte sich das Unternehmen eine §-13b-Bescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen?
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