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Umsatzsteuer,Bauleistung,Steuerschuldner

Unser Mandant betreibt eine Firma für den Einbau von Garagentoren. Dies ist ja im Katalog der Bauleistungen aufgeführt. In der Literatur gibt es aber noch den Hinweis, dass eine Bauleistung nur dann vorliegt, wenn es zu einer Substanzveränderung (Erweiterung, Verbesserung, Beseitigung) kommt. Nun hat er im Rahmen einer Generalsanierung an einem Gebäude den Auftrag, das/die Garagentor/e neu einzubauen und die alten Tore auszubauen und ggf. zu entsorgen. Ist hier dann eine Bauleistung anzunehmen wegen der Substanzverbesserung? Sollten in diesem Fall bereits Rechnungen mit USt-Ausweis geschrieben worden sein, könnte dies im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Firmen so beibehalten werden, oder gibt es Probleme in Bezug auf die Schuldnerschaft bei der Umsatzsteuer? Wie wäre der Fall gelagert, wenn an einem Gebäude nur das Garagentor ausgetauscht werden würde (Stichwort Substanzveränderung)? Muss der Mandant eine entsprechende Bescheinigung „Bauleister“ beim Finanzamt anfordern? Ist hierbei sonst noch etwas zu beachten? 
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