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Drittland,sonstige Leistung,Australien

Mein Mandant, die deutsche T GmbH mit Sitz in Deutschland, erbringt von Deutschland aus Beratungsleistungen per Telefon und E-Mail für einen in Australien ansässigen Unternehmer. Meine Frage: Wie ist die Rechnung von der T GmbH an den australischen Unternehmer für diese Dienstleistungen auszustellen? Falls nicht mit deutscher Umsatzsteuer: Ist das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden?
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