Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Steuerschuldner

Unser Mandant (KG – Reinigungsunternehmen) hat sich auf Veranlassung des Geschäftsführers von einem Reinigungs-Subunternehmer Scheinrechnungen schreiben lassen und diese als Betriebsausgabe verbucht. Eine Leistung des Subunternehmers lag den Rechnungen nicht zugrunde. Das Geld ist auf Umwegen wieder privat an den Geschäftsführer zurückgeflossen. Die Sache ist nun im Rahmen einer Steuerfahndung aufgefallen. Die Rechnungen des Subunternehmers wurden wegen § 13b (2) Nr. 8 UStG ohne Umsatzsteuer mit Verweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgestellt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird nun beabsichtigt, die Rechnungen nicht mehr als Betriebsausgabe anzuerkennen. Die Frage hier dreht sich nun um die Umsatzsteuer. Steht zu befürchten, dass die Umsatzsteuer nach § 13b UStG von der KG (meinem Mandanten) aus den Rechnungen geschuldet wird, die Vorsteuer aus den Rechnungen aber nicht abzugsfähig ist, weil keine Leistung erbracht wurde? Eine Korrektur oder Aufhebung der Rechnungen ist nicht möglich. Wir bitten nach Möglichkeit um eine rechtlich belegte Antwort. Es geht vorliegend um (sehr) viel Geld.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen