Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Brexit,Abschleppleistungen

Unser Mandant, ein Abschleppdienst, hat bei einem Unfall mit einem Staatsbürger des Vereinigten Königreichs geholfen. Die Schadensregulierung (Abschleppleistung) wird von einer Versicherung aus dem Vereinigten Königreich vorgenommen. Die Versicherung hat in ihrem Auftrag zur Kostenregulierung folgenden Satz geschrieben: „Bitte beachten Sie folgende Regel: Bei steuerpflichtigen Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten sind die Angaben der Umsatzsteuer-ID-Nummer des Leistungsempfängers sowie der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) obligatorisch: „Steuerfreie sonstige Leistung gemäß § 13b UStG: Gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende sonstige Leistungen im innergemeinschaftlichen Raum.““ Äquivalente englische Übersetzung: „Place of supply is outside Germany according to section 9 (1) of the VAT Act and article 44 of Directive 2006/112/EC. The recipient is obliged to pay VAT in accordance with article 196 of Directive 2006/112/EC.“ Ist das richtig, dass bei Leistungen mit dem Vereinigten Königreich immer noch das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird, vor allem gemäß der beschriebenen EU-Richtlinie? Wie müsste die Rechnung korrekt geschrieben werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen