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Bauleistungen,Steuerschuldnerschaft Leistungsempfänger,Spanien

Mein Mandant (deutscher Einzelunternehmer, bilanzierend, Soll-Versteuerung) beauftragt einen in Spanien registrierten (Gewerbeanmeldung) Einzelunternehmer mit der Erbringung von Pflasterarbeiten als sonstige Leistung in Deutschland, die nach Stunden abgerechnet werden (Nettobetrag 3.000 €). Der Inhaber des in Spanien registrierten Einzelunternehmens ist ein Ukrainer (Drittland). Eine Arbeitsgenehmigung für die EU liegt vor. 1. Kann der spanische Einzelunternehmer seine sonstigen Bauleistungen nach § 13b UStG mit meinem Mandanten abrechnen? 2. Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? 3. Muss der spanische Einzelunternehmer eine spanische USt-Identifikationsnummer vorlegen? 4. Wie müsste bei Nichtvorlage der USt-Identifikationsnummer abgerechnet werden? 5. Wird eine Freistellungsbescheinigung benötigt oder eine Bescheinigung zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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