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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse-Charge

Was müssen wir bei der Rechnungstellung für die Dienstleistung an einen Unternehmer in UK nun nach dem Brexit beachten? Benötigen wir zwangsläufig eine UK-Steuernummer oder reicht ein Nachweis dortiger Behörden, dass es sich um ein rechtlich selbstständiges Unternehmen dort handelt? Der liegt uns schon vor.
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