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Kranverleih,Bauleistungen

Mein Mandant (umsatzsteuerpfl. dt. Unternehmer) nimmt Fremdleistungen in Anspruch, bei welchen er einen Autokran mit Personal für seine Tätigkeit mietet. Meines Erachtens nach handelt es sich nicht um Umsätze nach § 13b UStG, da der Fahrer weisungsgebunden ist, was Ort und Dauer der Hilfeleistung betrifft. Ist es korrekt, dass die Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer auszuweisen ist?
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