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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse Charge

Mein Mandant (dt. Unternehmer) erbringt eine sonstige Leistung (Konzeption-Tool) an einen Schweizer Unternehmer. Eventuell könnte es sich bei der sonstigen Leistung um eine künstlerische Leistung i.S.d. § 3a (3) Nr. 3a UStG handeln, da mein Mandant Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt (nicht Gewerbe) und Mitglied bei der Künstlersozialkasse ist. Allerdings scheidet § 3a (3) Nr. 3a UStG aus, da der Leistungsempfänger Unternehmer ist. Somit geht die Ortsbestimmung nach § 3a (2) UStG = B2B und ist somit im Inland nicht steuerbar. 1. Frage: Ist der Umsatz aber in der Schweiz anzugeben und zu versteuern, oder gibt es hier die Möglichkeit über § 13b UStG? 2. Frage: Oder greift von Haus aus § 13b (2) Nr. 1 UStG?
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