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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse Charge

Ein in Kanada ansässiges Einzelunternehmer erhält von unserem Mandanten (Unternehmen mit Sitz in Deutschland) einen „Bestell-Link“ für dessen (Unternehmen in Deutschland) Internetseite, um diesen an seine Kunden (des kanadischen Einzelunternehmens) weiterzugeben, so dass kanadische Kunden beim deutschen Unternehmen Ware bestellen. Für jeden Kunden, den das deutsche Unternehmen über diesen Link akquiriert – welcher also über diesen Link Ware bestellt –, erhält das in Kanada ansässige Einzelunternehmen eine Vermittlungsprovision, welche durch eine Gutschrift vom deutschen Unternehmen abgerechnet wird. Umsatzsteuerliche Folgen bzgl. der Vermittlungsprovision in Deutschland?
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