Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bauleister,Bauträger,Steuerschuldnerschaft

Zu folgendem Sachverhalt würden wir um Stellungnahme bitten. Es handelt sich um einen Bauträger in der Rechtsform einer GmbH. Der Bauträger erbringt Leistungen in Form von eindeutigen Bauträgergeschäften, welche unter das GrEStG fallen. Daneben erbringt der Bauträger je nach Jahr mehr oder weniger Leistungen als Generalunternehmer. Die Generalunternehmerleistungen umfassen in aller Regel die Planung und Errichtung des Gebäudes mit nachfolgendem Verkauf an den Kunden, ohne dass der Bauträger das Grundstück besitzt. Für die Errichtung der Gebäude bedient sich der Bauträger Subunternehmern, die die einzelnen Gewerke erstellen und gegenüber dem Bauträger abrechnen. Frage: Grundsätzlich fallen bei Bauträgern, die Generalunternehmerleistungen erbringen, die Leistungen der Subunternehmer unter § 13b UStG (Abschn. 13b.3 Abs. 8 S. 3 UStAE). Unsere Frage ist, ob dann lediglich die Leistungen, welche der Unternehmer für Generalunternehmerfälle erhält, unter die Anwendung des § 13b UStG fallen, oder ob aufgrund der Generalunternehmerleistungen auch die Bauträgerprojekte unter § 13b UStG fallen und der Bauträger zur Abführung der Umsatzsteuer nach § 13b UStG ohne Vorsteuerabzug verpflichtet ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen