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USt 1 TG,Bauleistungen

Mein Mandant ist Bauleistender i. S. von § 13b UStG. Da er bislang nur Dienstleistungen erbracht hat, wurden keine Bauleistungen in Anspruch genommen. Eine Bescheinigung USt 1 TG war daher nicht nötig. Jetzt hat er doch einen Subunternehmer mit Bauleistungen beauftragt. Die Bescheinigung USt 1 TG wurde erst nach Leistungserbringung ausgestellt. Der Subunternehmer hatte die Rechnung zuzüglich 19 % USt ausgestellt. Diese wurde auch so bezahlt. Der Subunternehmer weigert sich, eine Rechnungskorrektur vorzunehmen, da zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine gültige Bescheinigung USt 1 TG vorlag. Dies entspricht leider dem Gesetzeswortlaut (§ 13b Abs. 5 S. 2 UStG). Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Mandant nicht doppelt Umsatzsteuer bezahlen muss? Da die Leistung den privaten Bereich des Unternehmers betrifft, besteht auch keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
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