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§ 13b UStG,Bauleistungen,Reverse-charge-Verfahren

Ein Mandant von mir ist ein in Deutschland ansässiger Subunternehmer, der für einen ebenfalls in Deutschland ansässigen anderen Subunternehmer arbeitet. Beide erbringen Bauleistungen, fallen also eigentlich unter den § 13b UStG. Nun hat mein Mandant Aufträge im Ausland für den anderen Subunternehmer übernommen. Er ist in die Schweiz, nach Österreich und nach Italien gefahren, um die Arbeiten zu erledigen. Die Rechnung stellt er an den deutschen anderen Subunternehmer. Unterliegen diese Umsätze dem § 13b UStG oder liegen hier im Inland nicht steuerbare Umsätze vor, da die Arbeiten im Ausland bzw. in der EU vorgenommen werden? Was muss auf den Rechnungen stehen, die mein Mandant schreibt?
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