Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bauleistungen,Maschinenführer,Steuerschuldnerschaft

Unterfällt die erbrachte Leistung dem § 13b UStG „Bauleistungen“? Ein Unternehmer „FB“ erbringt Leistungen als Führer von Baumaschinen, hier Bagger und Ähnliches. Das Fahrzeug wird aber vom Leistungsempfänger LE gestellt. Aus der Fachliteratur entnehme ich folgende Beispiele: „Zu Baugeräten gehören auch Großgeräte wie Krane oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Das reine Zurverfügungstellen (Vermietung) von Kranen – auch mit Personal – stellt keine Bauleistung dar. Es liegt keine Bauleistung vor, wenn ein Baukran mit Personal vermietet wird und die mit dem Kran bewegten Materialien vom Personal des Auftraggebers befestigt oder mit dem Bauwerk verbunden werden, da nicht vom Personal des Leistungserbringers in die Substanz des Bauwerks eingegriffen wird“ (Zitatende). Im fraglichen Fall erbringt der FB als Subunternehmer aber selbstständig eine bestimmte Leistung, z.B. einen Graben oder Kanal baggern, oder auf einzelne Anweisung andere Leistungen, wie Schüttgut aufladen und wegfahren oder Ähnliches, auf einer Baustelle. Das heißt, der FB greift in ein Bauwerk ein oder wirkt an der Erstellung eines solchen mit. 1. Ist es richtig, in den o.a. Fällen nach § 13b UStG ohne USt abzurechnen? 2. Was sollte die Leistungsbeschreibung in der Rechnung enthalten? Eine reine Abrechnung nach Stunden ist m.E. zweifelhaft, siehe „3.“ 3. Wenn der FB nur Maschinen führt auf Messen oder bei Transporten, liegt m.E. keine Bauleistung vor, weil kein Bauwerk betroffen ist. Das Problem scheint mir in der Abgrenzung der Tätigkeiten zu liegen, also in der Leistungsbeschreibung in den Rechnungen des FB.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen