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Bauleister,Nichtunternehmer,Bescheinigung

Der Hauseigentümer A hat einen Schaden an seinem Haus seiner Versicherung gemeldet. Daraufhin wird Handwerker B beauftragt, der eine Rechnung über 5.000 € zzgl. Umsatzsteuer 19 % an den Hauseigentümer übergibt. A gibt die Rechnung weiter an die Versicherung zum Ausgleich. Die Versicherung bemängelt, dass der Handwerker keine Freistellungsbescheinigung nach § 13b UStG übergeben hat. Eine solche Bescheinigung ist auch nur schwer zu erhalten, da der Kontakt zum Handwerker „schwierig“ ist. Frage: Wer muss die Umsatzsteuer bezahlen bzw. wer haftet für die Umsatzsteuer? (Hinweis: reiner Inlandsfall)
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