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Österreich,Planungsleistung,Grundstück

Eine deutsche Architekten-GmbH erbringt Planungsleistungen, die ein Gebäude der Deutschen Botschaft in Wien/Österreich betreffen. Die GmbH ist in Österreich umsatzsteuerlich angemeldet. Die deutsche Architekten-GmbH kauft Planungsleistungen betreffend das Botschaftsgebäude in Wien von einem deutschen Ingenieurbüro ein. Wie werden die Leistungen des Ingenieurbüros gegenüber der Architekten-GmbH umsatzsteuerlich abgerechnet? Ist der Ort der Leistung Österreich? Unterfällt die Leistung österreichischer Reverse-Charge-Regelung – (eine Art § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG – Österreich?) oder unterliegt die Rechnung des Ingenieurbüros an die Architekten-GmbH deutscher USt?
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