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Umsatzsteuer,Bauleistung,Reverse Charge

Unser Mandant, eine GmbH & Co. KG, betreibt einen Fuhrbetrieb (Transport von Sand und Kies mit eigenen Lkws). Es wird nun ein Bagger angeschafft. Mit dem eigenen Bagger wird eine Baugrube des Kunden ausgehoben und der Aushub entsorgt. Der Kunde ist „Bauleister“ und hat daher darauf bestanden, dass unser Mandant keine USt berechnet, sondern § 13b UStG anwendet. Unser Mandant erbringt nur minimale Umsätze dieser Art (keine 10 %) und hat auch keine Bescheinigung, dass er Bauleister ist. Wurde § 13b UStG zu Recht angewendet oder muss 19 % USt berechnet werden?
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