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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Reverse Charge

Mein Mandant erbringt Gebäudereinigungsleistungen (Fenster, Büroreinigung, Gebäudereinigung) sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen (Einzelhandel, Ingenieurbüro ...). Frage: Im Jahr 2021 lagen die Umsätze < 22.000 €. Var. a. Im Jahr 2022 werden die Umsätze (Prognose) > 22.000 € < 50.000 € liegen. Var. b. Im Jahr 2022 werden die Umsätze (Prognose) > 50.000 € liegen. Im Jahr 2023 werden die Umsätze (Prognose) > 50.000 € liegen. Aktuell nutzt mein Mandant die Kleinunternehmerregelung. Ab wann muss mein Mandant die Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis stellen (in der Var. a und b)? Was ist vom Mandanten hinsichtlich § 13b UStG bei seinen Rechnungsein- und -ausgängen zu berücksichtigen?
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