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Verbringen,§ 6a Abs. 2 UStG

Wir haben folgenden Fall: Ein Mandant „K“ hat sowohl in Deutschland (Hauptstätte) als auch in Österreich eine Betriebsstätte. Die Betriebsstätte in Österreich ist auch beim dortigen Finanzamt registriert. Die Hauptbetriebsstätte (Deutschland) hat in Österreich die Einrichtung des Betriebs vorgenommen, diese in der deutschen Finanzbuchhaltung in ihrer Bilanz aufgenommen und schreibt diese ab. Aus den Rechnungen ist die deutsche Vorsteuer gezogen worden. Für die Nutzung der Einrichtigung zahlt die Betriebsstätte in Österreich eine monatliche Nutzungsgebühr. Da es sich u.E. um einen Innenumsatz handelt, wurden die Rechnungen bisher ohne Umsatzsteuer, hilfsweise aber zusätzlich unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der österreichischen Betriebsstätte gebucht und gezahlt. Wie sehen Sie den Fall?
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