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Übersetzungsleistungen,Ausländische Behörde,§ 3a UStG

Unser Mandant wird Übersetzungsleistungen von Deutschland aus für eine Behörde in Österreich erbringen. Wenn es eine Firma wäre, dann wäre es ein Umsatz nach § 13b UStG, § 13b UStG ist aber sicherlich hier nicht anwendbar. Wie sind diese Leistungen umsatzsteuerlich zu behandeln?
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