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Reinigungsleistungen,Gebäudereinigung,Bescheinigung

Fall: Ein Bauunternehmer erbringt eine Gebäudereinigungsleistung an einen Reinigungsunternehmer. Der Reinigungsunternehmer (Leistungsempfänger) hat eine Freistellungsbescheinigung für Gebäudereinigungsdienstleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nummer 8 i.V.m. Abs. 5 S. 5 UStG. Frage: Ist es richtig, dass, auch wenn es sich beim leistenden Unternehmer nicht um ein Reinigungsunternehmen handelt, die Steuerschuldnerschaft auf den Reinigungsunternehmer übergeht und die Rechnung also ohne Steuerausweis zu stellen ist?
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