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Telekommunikationsdienstleistung,Dienstleistungskommission,Rechnungsstellung

Spanisches Unternehmen H ist Hersteller von Hausnotrufgeräten und baut in diese M-SIM-Karten ein, welche es von dem deutschen Telekommunikationsunternehmen T erwirbt. H hat mit T einen Telekommunikationsvertrag über M-Mobilfunkleistungen abgeschlossen. Der deutsche Unternehmer U kauft von H Hausnotrufgeräte, welche auf der Plattform von H geschaltet sind. U nutzt die M-Mobilfunkleistungen in seinen von H erworbenen Hausnotrufgeräten. T stellt Rechnung für erbrachte M-Mobilfunkleistungen direkt an U als Rechnungsempfänger ohne MwSt unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Vertragspartner von T ist H mit spanischer USt-ID). Die Rechnung wird auch von U direkt an T bezahlt. Eine Rechnungstellung von H an U über M-Mobilfunkleistungen erfolgt nicht. Wie ist der Bezug der M-Mobilfunkleistung bei U umsatzsteuerlich zu behandeln? Und sind ggf. besondere Meldungen/Formulare erforderlich?
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