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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,RC-Verfahren

Meine Mandantin, eine deutsche GmbH (MG), wird von einer österreichischen GmbH beraten und schließt daher einen Beratervertrag mit der österreichischen GmbH (ÖG) ab. Die ÖG berechnet in ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer und verweist auf Steuerfreiheit gem. Art. 6 Abs. 1 UStG. Der österreichische Mitarbeiter ist regelmäßig bei MG vor Ort. Ist das richtig? Die MG übernimmt die Unterkunft und Spesen für die ÖG, obwohl diese pauschal von der ÖG in Rechnung gestellt werden (auch ohne USt). Wie sind diese zu buchen? Weiterhin werden Bewirtungskosten mit der ÖG von M übernommen. Wie sind diese zu buchen?
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