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Umsatzsteuer,Organschaft,RC-Verfahren

Unternehmer U ist einziger Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH & Co. KG, der K GmbH & Co. KG. Das Betriebsgrundstück, das U an die K GmbH & Co. KG vermietet, ist im Sonder-BV des U. Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen U und K mit U als Organträger und K als Organgesellschaft. K erbringt Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG. U tätigt keine Bauleistungen im Sinne des § 13b UStG. U will ein neues Betriebsgebäude errichten. Ist U als Organträger für die empfangenen Bauleistungen durch die ausführenden Handwerker Leistungsempfänger im Sinne des § 13b UStG und schuldet U dadurch die Umsatzsteuer der leistenden Handwerker nach § 13b UStG oder hat hier die Tätigkeit der Organgesellschaft keinen Einfluss auf die Beurteilung des Organträgers?
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