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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Vorsteuerabzug

Mein Mandant ist als Tischler selbständig. Er verfügt über eine USt-1-TG-Bescheinigung. Die Tischlerei befindet sich auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus. Sie hat einen Anteil von 25 %. In das Wohnhaus und die Werkstatt hat er eine neue Heizung für 60.000 € einbauen lassen. Die Rechnung wurde vom Heizungsbauer mit USt in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann nicht berichtigt werden, da für ihn als Privatperson ein Zuschussantrag bei der BaFa gestellt wurde. Im Fall einer Berichtigung der Rechnung würde der Zuschuss wegfallen. Kann er trotzdem 25 % der Vorsteuer aus der Rechnung ziehen, obwohl es eigentlich ein Fall des § 13b UStG ist?
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