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B2B,Ort der Leistung

Die Übersetzerin AA ist selbständig, unterliegt der Regelbesteuerung und hat mit ihrem Einzelunternehmen einen Sitz in Deutschland. Auch ihr Wohnsitz ist in Deutschland. Sie arbeitet für Unternehmen in Deutschland, im EU-Inland, in Israel und USA und auch für britische Unternehmen. Sie bekommt die Aufträge via Mail/Internet und liefert auch wieder über das Internet. Es geht um das Jahr 2022. Frage 1: Die Ausgangsrechnungen von AA an ihre Kunden im Drittland und Großbritannien weisen keine Umsatzsteuer aus. Diese Leistungen sind befreit, richtig? Oder sind diese nicht umsatzsteuerbar? Frage 2: Müssen bei den Umsätzen in Drittländern Grenzen/Schwellen beachtet oder Anträge erstellt werden, damit keine Meldung in den jeweiligen Staaten erfolgen muss? Frage 3: Bei Umsätzen an EU-Länder liegen Leistungen nach § 18b UStG vor, richtig?
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