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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Rechnungsberichtigung

Mein Mandant hat in den Jahren 2016 und 2017 Rechnungen an einen anderen Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis geschrieben. Nach einer Betriebsprüfung beim anderen Unternehmer wurde festgestellt, dass es sich um einen §-13b-Fall handelt und die Rechnungen korrigiert werden müssen. Daraufhin hat mein Mandant eine neue §-13b-Rechnung mit aktuellem Datum (2021) unter Bezug auf die zu korrigierende Rechnung geschrieben. Fragen: 1. Wann ist die Umsatzsteuer zu korrigieren? Müssen die Umsatzsteuererklärung 2016, 2017 korrigiert werden oder die Voranmeldungen 2021? 2. Ist es relevant, wann mein Mandant die Umsatzsteuer an den Unternehmer zurückgezahlt hat? (Mandant ist Istversteuerer.)
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