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§ 3a Abs. 2,USt-IdNr rückwirkend

Sehr geehrte Damen, können Sie mir meinen online Zugang bzw. die login Daten nennen? Ich würde gern wie besprochen ab 1.8.22 die flat in Anspruch nehmen und hätte direkt folgende Gutachtenanfragen: 1. USt Leistungserbringung von Beratung von Deutschland nach Zypern, keine USt ID vorhanden, war in der Zeit vom 1.1.-31.12.2021. Die Rechnung wurde am 1.7.22 mit 19 % USt Ausweis für den vorgenannten Leistungszeitraum ausgestellt. a) Wann ist die USt in der Voranmeldung zu berücksichtigen? Ich gehe von Juli 22 aus. b) Der zypriotische StB teilte mit, dass auf Zypern Leistungsdatum und Rechnungsdatum gleich sein müssen, demnach müsste die Rechnung das Datum 31.12.21 tragen. Ist das korrekt? (und nicht EU harmonisiert) c) Wenn jetzt die RG vom 1.7.22 storniert wird und auf den 31.12.21 ausgestellt wird, ändert sich der Voranmeldungszeitraum entsprechend auf 12/21? (wovon ich ausgehe) d) Wenn im August für den Leistungserbringer eine UST-ID vergeben wird, kann dann die Rechnung (siehe c) ebenfalls storniert werden und dann ohne USt Unter Angabe der UST ID zum 31.12.21 gestellt werden oder muss Sie auf den Zeitpunkt nach Vergabe der ID gestellt werden? Oder ist eine Korrektur der Rechnung gar nicht möglich?
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