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§ 3a UStG,Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,DBA Spanien

Wir haben einen Mandanten, der möchte in Spanien fünf medizinische Geräte (Anschaffungskosten ca. 44.000 € pro Gerät) erwerben. Diese sollen an spanische Ärzte zum Preis von ca. mtl. 3.000 € bis 3.500 € vermietet werden. Die Geräte werden Spanien nicht verlassen. Für die Installation und Wartung hat er vor Ort eine Person, die sich darum kümmert. Kann der Mandant die Firma in Deutschland anmelden oder muss das Geschäft in Spanien abgewickelt werden? Muss der Verkäufer die Rechnung über den Kauf der Geräte mit oder ohne Vorsteuer ausweisen? Wie muss die Vermietungsrechnung von unserem Mandanten geschrieben werden (mit spanischer Umsatzsteuer)? Der Mandant möchte die Firma noch im Jahr 2021 anmelden. Dafür möchte er im Jahr 2021 einen Investitionsabzugsbetrag ansetzen. Ist dies für eine Investition aus der EU möglich?
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