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Vermittlungsleistung,USA,Reverse Charge

Deutscher Unternehmer (UD) vermittelt für eine Band eine Reihe von Master-Aufnahmen mit einem amerikanischen Unternehmen. Dieser erhält somit als Lizenznehmer die Rechte, diese Master-Aufnahmen der Band zu vermarkten. Dafür erhält UD als Gegenleistung ein Entgelt von dem amerikanischen Unternehmer. Die Band hat ihren Sitz in UK, und alles wurde per Mailverkehr und Telefon aus Deutschland erledigt. Ist die Vermittlungsleistung in dem im Drittlandsgebiet liegenden Staat (hier USA) steuerbar, in dem der Leistungsempfänger, für dessen Unternehmen die Leistung erbracht wird, sein Unternehmen betreibt? In Deutschland würden dann Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen vorliegen, die im Inland nicht steuerbar wären.
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