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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse-Charge

Unsere Mandantin ist eine UG (haftungsbeschränkt). Sie erbringt folgende Dienstleistungen an Unternehmer im In- und Ausland (weltweit, d. h., Mitgliedstaaten der EU und Drittländer): – Kunde registriert sich im Portal oder mietet die Mietsoftware (Cloudanwendung, die von der UG bereitgestellt wird) und bezahlt eine monatliche Gebühr. – Kunde erwirbt Werbeplatz auf der Website und bezahlt dafür eine monatliche Gebühr. – Kunde möchte seine Produkte auf der Website in den Vordergrund stellen und bezahlt dafür einen Einmalbetrag. In der Summe handelt es sich also immer nur um digitale Dienstleistungen. Uns geht es um die zu beurteilenden Fälle, in denen die Leistungsempfänger – in einem anderen Mitgliedstaat, – im Drittland ihren Sitz haben. Ist es korrekt, dass: – bei Sitz des Empfängers im anderen Mitgliedstaat die Leistung im anderen Mitgliedsstaat steuerbar und steuerpflichtig ist und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat übergeht (ZM muss abgegeben werden, kein OSS-Verfahren)? – bei Sitz des Empfängers im Drittland die Leistung im Drittland steuerbar und steuerpflichtig ist? Möglicherweise gilt auch hier ein Reverse-Charge-Verfahren, es gelten aber die speziellen Vorschriften des anderen Staates.
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