Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Steuerbefreiung

Die A-GmbH aus Deutschland mietet für betriebliche Zwecke eine Eventlocation vom der B-GmbH aus Österreich an. Die Eventlocation befindet sich in Wien. Die Mietdauer beträgt eine Woche. Die B-GmbH weist in ihrer Rechnung österreichische Umsatzsteuer aus. Ist der Ausweis der österreichischen Umsatzsteuer (aus deutscher umsatzsteuerlicher Sicht) zutreffend (bei entsprechender Anwendung von § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), oder ist das das Reverse-Charge-Verfahren (bei entsprechender Anwendung von § 3a Abs. 2 UStG) anzuwenden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen