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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Freihafen

Unser Mandant (Spedition) führt eine Speditionsleistung an einen Unternehmer aus, dessen Unternehmenssitz im Freihafen Bremerhaven liegt. Die Aufladung der Ware erfolgt in Bremerhaven und wird innerhalb Deutschlands transportiert. a) Wie muss im o.b. Fall die Rechnung umsatzsteuerrechtlich ausgestellt werden? Mit welcher Begründung im Falle einer eventuellen USt-Befreiung? b) Wie müsste eine Rechnungsstellung erfolgen, wenn alternativ im o.b. Fall (Unternehmenssitz Bremerhaven) der Transport ins EU-Ausland bzw. in ein Drittland (außerhalb Deutschlands) erfolgen würde?
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