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§ 3a UStG,IT-Beratungsleistungen und Leistungsort,Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Auslandsumsätzen

Unser Mandant fakturiert ausschließlich IT-Beratungsleistungen an ein Unternehmen in den USA. Wie ist der Sachverhalt aus Umsatzsteuersicht und Vorsteuersicht zu werten?
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