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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Steuerschuldner

Unser Mandant betreibt in München ein Beratungsbüro für nachhaltiges Bauen (keine Planungsarbeiten für Bauvorhaben, Architektenleistungen o.Ä.). Der Jahresumsatz des Mandanten liegt bei ca. 400.000 €. Er wird von einer Schweizer GmbH mit einer Beratung beauftragt, der Umsatz daraus wird im ersten Jahr bei ca. 80.000 € liegen, in den Folgejahren jeweils über 100.000 €. Besteht für meinen Mandanten eine Registrierungs- oder Abgabepflicht in der Schweiz oder ist hierfür der Leistungsempfänger verantwortlich?
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