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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Personenbeförderung

A ist Busunternehmer mit Sitz in Deutschland. B ist Unternehmer mit Sitz in Deutschland. B beauftragt A mit einer Personenbeförderung seiner Mitarbeiter gegen Entgelt in Großbritannien (London). Die Mitarbeiter des B fliegen mit dem Flugzeug von Frankfurt nach London und am Ende von London nach Frankfurt zurück. Der Bus des A, besetzt mit zwei Fahrern, fährt ohne Passagiere vom Inland (Deutschland) nach London (Großbritannien), nimmt dort die zu befördernden Personen am Flughafen auf, fährt diese zum Hotel in London und später vom Hotel zu anderen Orten in London. Am nächsten Tag werden die Personen am Hotel aufgenommen und zum Flughafen London befördert. Anschließend fährt der Bus des A besetzt mit zwei Fahrern leer nach Deutschland zurück. Frage: Wo ist die Leistung umsatzsteuerbar? Sofern die Leistung in Großbritannien umsatzsteuerbar ist, ist diese umsatzsteuerpflichtig, und welcher Umsatzsteuersatz fällt an?
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